Die Kosten für ABA/VB werden mittlerweile in vielen Fällen (in der Regel mehr als 80% der Anträge) von Jugend- oder Sozialämtern übernommen.
Derzeit gibt es in Deutschland noch keine einheitlichen überregionalen Bestimmungen, so dass die Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt sind. Teilweise werden Kosten gemäß der Eingliederungshilfe nach dem Kinder und Jugendhilferecht (§35a, SGB VIII) und teilweise nach dem Recht der Sozialhilfe (§§53-54, SGB XII) übernommen.